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   OLG Düsseldorf, 14.05.2013 - I-1 U 123/12   

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https://dejure.org/2013,81361
OLG Düsseldorf, 14.05.2013 - I-1 U 123/12 (https://dejure.org/2013,81361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2013 - I-1 U 123/12 (https://dejure.org/2013,81361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - I-1 U 123/12 (https://dejure.org/2013,81361)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 15.05.2009 - 14 U 175/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz nach dem Fraunhofer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2013 - 1 U 123/12
    Die Kosten für den in der Rechnung enthaltenen Zuschlag in Höhe von 20 % sind nicht mehr ersatzfähig, wenn das Fahrzeug erst mehrere Tage nach dem Unfall angemietet wird (vgl. OLG Hamburg, DAR 2009, 463).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2013 - 1 U 123/12
    Die Höhe der im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigenden Besserstellung des Geschädigten ist mit pauschal 5 % zu berücksichtigen (Senat, Urteil vom 17. März 2003, AZ: 1 U 139/02 mit Hinweis auf Senat DAR 1998, 102).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 86/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, von den ersatzfähigen Mietwagenkosten im Wege der Vorteilsausgleichung, die aufgrund der Besserstellung des Geschädigten wegen ersparter Eigenaufwendungen zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Abzug von 5% zu machen (Senat, 26.11.2013, 1 U 21/13 = BeckRS 2013, 198763; Senat, 14.05.2013, 1 U 123/12 und Senat, 03.11.1997, 1 U 104/96 = DAR 1998, 102).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13

    Feststellung einer Vorfahrtverletzung nach den Grundsätzen des Beweises des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist von den ersatzfähigen Mietwagenkosten im Wege der Vorteilsausgleichung, die aufgrund der Besserstellung des Geschädigten wegen ersparter Eigenaufwendungen zu berücksichtigen ist, ein pauschaler Abzug von 5 % zu machen (grundlegend insoweit Senat DAR 1998, 102; zuletzt Senat, Urteil vom 14. Mai 2013, Az.: I-1 U 123/12).
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